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2. August 1848 Frankfurter Nationalversammlung streicht Wehrfreiheit

Aktualisiert: 2. Aug.



Heute vor 176 Jahren am 2. August des Jahres 1848 wurde im der Frankfurter Nationalversammlung die Wehrfreiheit für bestimmte Gruppen, darunter auch die Mennoniten, abgeschafft.


Dieser Entscheidung gingen viele Gespräche und Diskussionen voraus. Bereits im März hatten sich Landtagsabgeordneten und führenden Vertretern der liberalen und demokratischen Opposition zusammengefunden um über die bestehenden Missstände zu sprechen.


Am 18. März wurde dann in der Paulskirche in Frankfurt das erste gesamtdeutschen Parlament zusammengerufen, um über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten.


Die Frankfurter Nationalversammlung setzte sich zur Aufgabe, die Einheit der Deutschen auf eine Verfassung zu gründen. Weil es aber im Deutsche Reich eine Vielzahl von Konfessionen gab, konnte diese Einheit nicht auf Religion basieren. Dieses war der Mehrzahl der Abgeordneten klar.

Selbstverständlich wurden auch konfessionelle Interessen berücksichtigt. Den Glaubensgemeinschaften wurden wichtige Rechte, wie z.B. die Gleichberechtigung zuerkannt. Im Gegenzug erwartete die Nationalversammlung, dass die Glaubensgemeinschaften sich hinter das Frankfurter Projekt stellen sollten.

Nach Meinung vieler Abgeordneten sollten die nationalen Rechte und Pflichten tatsächlich den Vorrang vor religiösen Rechten und Pflichten bekommen.


Für die Mehrzahl der Mennoniten im Deutschen Reich war klar, dass sich ihre Glaubenssätze in einigen Punkten wie Militärdienst und Eidschwur nicht den sogenannten nationalen Pflichten unterordnen ließen. Daher löste allein die Gegenwart von Mennoniten in Deutschland eine Debatte in der Frankfurter Nationalversammlung über die Priorität von Treue zum Glauben oder zur Nation aus.


Die Spannung zwischen Staatsgesetz und den Mennonitischen Glaubenssätzen wurde in den Artikeln 6 und 13 des Entwurfs zu den Grundrechten begründet. Die zwei Artikel lauteten:


„§6. Alle Deutschen sind gleich vor dem Gesetze. Standesprivilegien finden nicht statt. Die öffentlichen Ämter sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich. Die Wehrpflicht ist für Alle gleich."


„§13. Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuss der bürgerlichen und staats-bürgerlichen Rechte weder bedingt, noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch tun."


Somit war die Frage der allgemeinen Wehrpflicht zur Frage der nationalen Sicherheit erhoben und die Wehrfreiheit der Mennoniten scharf angegriffen. Der Artikel 6 wurde von der Frankfurter Vollversammlung am 2.8.1848 angenommen.


Viele konservativen Abgeordneten wollten trotzdem verschiedene Standesprivilegien aufrecht erhalten, unter anderem auch die der Mennoniten.


Ein solcher Abgeordneter war Heinrich Wilhelm Martens, Justizrat aus Danzig, dem die Mennoniten aus der Gegend bekannt waren. Er wollte trotz der Entscheidung der Vollversammlung über Artikel 6 den Mennoniten einen Ausweg verschaffen und schlug deswegen folgenden Abänderungsantrag zu Artikel 13 vor: „Wegen der Befreiung von Kriegsdiensten aus Rücksichten des religiösen Glaubensbekenntnisses wird das über die Wehrverfassung zu erlassende Gesetz die näheren Bestimmungen enthalten."' Dieser Antrag wurde am 28. August ausführlich diskutiert. Der Hauptgegner war Hermann von

Beckerath, ein bekannter Rheinischer Liberaler, der sich für die Gleichstellung der Juden eingesetzt hat und später kurzzeitig Finanzminister in der provisorische Reichsregierung wurde.



Hermann von Beckerath kam aus Krefeld und war liberaler Mennonit. Die Frage des Militärdienstes war bei den Rheinischen Mennoniten keine Glaubensfrage mehr, da viele bereits im Militär gedient hatten. Die Mennoniten stellen sogar 20 % der Offiziere der Krefelder Bürgerwehr.


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