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AutorenbildKlaus Klaassen

Einigungsversuche zwischen Amischen und Mennoniten


Die bedeutendste Einigungsversammlung zwischen Vertretern der Amischen und der Mennonitischen Gemeinden ist die von Offenthal bei St. Goarshausen am Rhein, die vom 20. bis 21. Mai 1867 tagte. Die Versammlung fand auf dem Bauernhof von Jakob Unzicker statt, einem geräumigen Anwesen, welches den nötigen Platz für eine solche Veranstaltung bot. Nachfahren von Jakob Unzicker bewirtschafteten den Hof noch bis ins Jahre 1994.


Als treibende Kraft kann man wohl den Mennonitenprediger Johannes Risser von Sembach ansehen. Risser (1810-1868) hatte in Heidelberg, Erlangen und Bonn Theologie studiert und erhielt mit 22 Jahren die Predigerstelle in Sembach/Pfalz. Er war ein begabter geistlicher Schriftsteller, der in den Mennonitischen Blättern schrieb, bei der Abfassung des Formularbuches mitarbeitete und er war in der Herausgabe des neuen Gesangbuches von 1854 beteiligt. Christian Neff schreibt von ihm, sein Versuch, durch Beschreiben und Einigungsverhandlungen den Bruch zwischen den Amischen und den Mennoniten zu heilen, habe nur einen bescheidenen Erfolg gezeigt. Aber auch dieser Versuch zeugte von der Liebe für die Brüder und den Weitblick, den Prediger Risser hatte. Er verstarb am 23. Mai 1868, also knapp ein Jahr nach der Abfassung des Einigungsstatuts.


Man kann also davon ausgehen, dass Risser sich durch Reisen und Gespräche mit den pfälzischen Amischen große Kenntnisse über deren Gemeinden und ihre Lehrinhalte verschafft hatte. Darüber hinaus publizierte er in den Mennonitischen Blätter. Danach hat er sicherlich mit den Ältesten der amischen Gemeinden in Nassau, bei Neuwied und in Oberhessen korrespondiert. Da die Amischen in Hessen-Nassau mit den in der Pfalz verwandt waren, hat er sicherlich von denen die Adressen erfahren. Dann hat er sicherlich mit den Ältesten und dem amischen Domänenpächter Jakob Unzicker den Tagungsort auf dessen Domäne abgesprochen. Denn so eine große Versammlung musste ja auch untergebracht werden. Mit dem Ältesten Jakob Unzicker von der Domäne Henriettenthal hat er dann wohl vereinbart, dass der die Einladungen verschickt, damit die Amischen auch zu der Konferenz kommen. Es erschienen dann in Offenthal Vertreter von 7 Gemeinden, davon waren 5 von amischen Gemeinden und 2 von Mennonitengemeinden. Von amischer Seite waren die Nassauer Gemeinde, die von Kaiserslautern, die von Zweibrücken, die Landgemeinde Neuwied und die von Oberhessen vertreten. Die Mennonitengemeinden hatten die Konferenz nicht sehr gut beschickt. Im Wesentlichen war, die war die Stadtgemeinde Neuwied und Johannes Risser vertreten.


Die amische Gemeinde aus dem Raum Zweibrücken hatte weder einen Ältesten noch einen Prediger geschickt. Vielleicht war man dort von vorneherein gegen die Vereinigung. Jedenfalls hat es dort noch bis 1936 gedauert.


Die in Offenthal verabschiedete Vereinbarung war wohl schon vorher vorformuliert worden. Sie wurde auf der Versammlung diskutiert, wohl dort und dann mit Sicherheit danach leicht verändert und dann Punkt um Punkt darüber abgestimmt. Bei der Abstimmung für die einzelnen Punkte ergab sich ein hoher Grad an Übereinstimmung. Aber bei der drei Punkten, nämlich uralten amischen Forderungen wie Punkt 5 (Fußwaschung), Punkt 8 (keine Mischehen) und Punkt 9 (Kirchenzucht, hier Ausschluss vom Abendmahl wegen gottlosem Wandel) stimmte ein Teil der Teilnehmer, jeweils ein bis drei Vertreter, dagegen. Die dagegen stimmten, sind sonst nicht bekannt, aber man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass es sich hier um amische Vertreter gehandelt hat. In 7 der insgesamt 10 Punkte herrschte völlige Einmütigkeit, was unterstreicht, dass sie Gemeinsamkeiten über Jahrhunderte größer waren als die Dinge, über die es verschiedene Meinungen gab. Es beweist auch, dass Risser sich auf beiden Seiten gut auskannte und die Punkte so formuliert hat, dass alle Seiten weitgehend zu gestimmt haben.


Der 20. Und 21. Mai in Offenthal bei St. Goarshausen am Rhein


Sind denkwürdige Tage in der Geschichte unserer kirchlichen Gemeinschaft. Offenthal war das Reiseziel für eine Anzahl von Ältesten, Predigern, Vorstehern und Gemeindemitglieder der amischen Mennoniten mit dem ausgesprochenen Vorhaben, die wenigen Punkte, welche seit über 200 Jahren einen Unterschied innerhalb unserer Gemeinschaft bildeten, in reifliche Erwägung zu ziehen. Von mittags bis abends den 20. Mai trafen sie nacheinander ein von nah und fern die Vertreter von verschiedener Gemeinde von den gesetzten Mannesjahren bis hohen Greisenalter. Prediger Harder aus Neuwied, begleitet von den Vorstehern der Gemeinde, sowie der Schreiber des Artikels, waren als geladene Gäste erschienen.


Das geräumige Wohnhaus des Gutpächters Jakob Unzicker bot Platz und Herberge für alle, und die ganze Familie des Hauses rechnete es sich zur Ehre, den zweitägigen Aufenthalt einem jeden so angenehm wie möglich zu machen.


Der Abend verging unter herzlicher Begrüßung, gegenseitigen Bekanntwerden untereinander, und in traulichem Gespräche in verschiedenen Gruppen. Ein wohltuendes heimisches Gefühl bewegte alle, und gab der freudigen Zuversicht Raum, dass die Zusammenkunft nicht vergeblich sein werde.


Nach dem der Versammlung vorzulegende Entwurf in seinem Hauptumrisse gestellt war, in einem kleineren Komitee, tragen sämtliche Anwesende Freunde und Brüder zu einer förmlichen Besprechung und Beratung derselben zusammen. Feierlich begrüßt und eröffnet wurde die Versammlung durch den einstimmig gewählten Vorsitzenden Joseph Unzicker vom Hof Henriettenthal, von welchem auch die Berufung der Versammlung ausgegangen war. Nachdem noch Chr. Unzicker zum Schriftführer und Schreiber dieses zum Vorleser ernannt worden war, nahmen unter sichtlichem Ernste, mit Anstand und Besonnenheit alle Versammelten mit wenigen Ausnahmen der Reihe nach teil an der Beratung. Über jeden Paragrafen wurde zum Schluss der Diskussion abgestimmt, und wurden die §§1, 2, 3, 4, 6, 7, 10 einstimmig, § 5 mit 14 Stimmen gegen 3 Stimmen, § 8 mit 16 Stimmen gegen 1, § 9 mit 14 Stimmen gegen 2 Stimmen, 1 Stimme abwesend) angenommen und zuletzt die Vereinbarung von allen unterzeichnet.


Dieselbe lautet wie folgt:


Hof Offenthal, den 21. Mai 1867.


Unter dem heutigen Datum erklären wir Ältesten, Prediger, Vorsteher und Glieder der Mennonitengemeinde beider Hessen, der bayerischen Pfalz, Rheinpreußens und des ehemaligen Herzogtums Nassaus, durchdrungen von dem Gefühle, unserer kleine so weit zerstreute Gemeinschaft auf Grund des göttlichen Wortes zu erbauen, zu erhalten und zu stärken, dass wir an dem allgemeinen Bekenntnis unseres teuren Menno Simons, wie er selbst und unsere Väter es auch der heiligen Schrift geschöpft und mit ihrem Blute besiegelt haben, unverbrüchlich mit Gottes Gnade festhalten wollen. Da sich aber im Laufe der letzten beider Jahrhunderte über einzelne Punkte innerhalb unserer Gemeinschaft verschiedene Auffassungen geltend gemacht haben, so ist es unser aufrichtiges und ernstliches Bestreben, eine Verständigung und Einigung darüber herbeizuführen, und gegen wir hiermit den bezüglichen Punkten folgende Fassung:


§ 1.


Zuerst haben und bekennen wir auf Grund der Heiligen Schrift mit allen evangelisch-christlichen Konfessionen des Erdkreises gemeinsam das apostolische Glaubensbekenntnis.

Demzufolge glauben wir an den Einen allmächtigen Schöpfer Himmels und der Erde, den Vater aller Menschenkinder. Wir glauben an seinen eingeborenen Sohn, unseren Heiland, der uns erlöset hat von der Sünde durch die Dahingabe seines eigenen Lebens am Kreuze. Wir glauben an den Heiligen Geist, der die Gemeinde lebendig macht, heiligt und erneuert zu einem gottwohlgefälligen Leben und Wandel.


§ 2.


Wir halten fest daran, dass wir die Apostel in der ersten Zeit im Namen des Herrn Älteste oder Prediger, und Diakone und Vorsteher eingesetzt haben, nach dem Heimgang Predigern und Vorstehern übertragen worden ist, auf das durch das Lehr- und Hirtenamt der Prediger, und das Pflegeramt der Vorsteher, die ganze Gemeinschaft nach dem Willen des Herrn erhalten und geleitet werde, und alles in ihr wohl und ordentlich zugehe. Die Annahme der Wahl wird von den Gewählten vorausgesetzt, indem wir schon die Täuflinge bei ihrer Aufnahme in die Gemeinde durch die heilige Taufe darauf hinweisen, sich im Dienste eines Amtes der Gemeinde, vorkommenden Falls, zu widmen.


§ 3.


Wir halten fest an dem Gebrauch der heiligen Taufe, wie dieselbe Christus der Herr eingesetzt hat für alle, welche nach vorausgegangenem Unterricht und abgelegtem Bekenntnisse vor der Gemeinde auf ihr eigene Verlangen durch die heilige Taufe der Gemeinde Christi einverleibt werden.


§ 4.


Wir halten fest daran, dass, wie Christus der Herr das heilige Abendmahl eingesetzt und mit seinen Jüngern selbst gehalten hat am Abend vor seinem Tode, die Gemeinde unter ihren Gliedern das heilige Abendmahl unterhalten soll zum Gedächnis des Leidens und Sterbens Christi. Das heilige Abendmahl feiern wir als Brüder und Schwestern in Christo Jesu zur seligsten Verneinung mit ihm selbst als dem unsichtbaren Haupte, und zur Vergebung unserer Sünde auf Grund unseres bußfertigen Sündenbekenntnisses mit ihm selbst als dem unsichtbaren Haupte.


§ 5.


Wir halten fest daran, dass die Fußwaschung, wie Christus der Herr sie selbst an seinen Jüngern geübt, und bei der Einsetzung des heiligen Abendmahls uns als Beispiel der Nachahmung hingestellt, stets als eine ehrwürdige Sitte erwiesen hat zum Zeichen der Demut, der Dienstfertigkeit und Brüderlichkeit, wie sich diese Tugenden unter den Gliedern der Gemeinde Christi stets erfinden sollen. Ob aber und in welcher Weise die Fußwaschung in den einzelnen Gemeinden buchstäblich auszuführen ist, oder ob dieselbe als ein heiliges Denk- und Erinnerungszeichen, bloß geistig aufgefasst, durch das Wort des Predigers den Abendmahlgenossen ans Herz zu legen sei, bleibt nach althergebrachter Weise jeder Gemeinde überlassen, soll aber fernerhin keine Trennung mehr unter uns begründen.


§ 6.


Wir halten fest daran, dass Christus der Herr auf das Bestimmteste den Eidschwur in unserer Gemeinde verboten, auch der Apostel Jakobus dieses Verbot ausdrücklich wiederholt hat. Unser einfaches Ja und Nein mit Handgelübte zur Bezeugung der Wahrheit in allen vollkommenden Fällen im öffentlichen und Privatleben vertritt den Eidschwur allewege, weshalb unsere feierliche Aussage, wenn sie als falsch sich erweisen sollte, derselben Bestrafung unterliegt wie ein abgelegter falscher Eid, sowohl von Seiten der richterlichen Obrigkeit dieser Welt, wie insbesondere vor Gott, dem höheren Richter über Leben und Tod, bei welchem kein Ansehen der Person gilt, und dem selbst unsere geheimsten Gedanken offenbar sind.


§ 7.


Wir halten fest daran, dass das Evangelium von Jesus Christo ein Evangelium der Liebe und des Friedens ist, dazu gegeben vom Herrn, das es verkündet werde aller Kreatur, auf das alle Menschen durch dasselbe Kinder Gottes würden. Wir halten fest daran, dass dieses teure Evangelium als eine Kraft Gottes die Herzen der Menschen umwandelt, und alles Kriegführen in der Welt aufhören muss, wenn die Völker und Obrigkeiten dem Evangelium Gehör schenken. Wie aber jede Gemeinde und jeder junger Mann unsere altmennonitische Wehr- und Waffenlosigkeit tatsächlich bewahren will, um zunächst dem eigenen Gewissen, und dann auch den Anforderungen der Obrigkeit des Landes Genüge zu leisten, überlassen wir dem weisen Ermessen eines Jeglichen.


§ 8.


Wir halten fest daran, dass der Ehestand ein heiliger ist, eingesetzt vom lieben Gott schon im Paradies, und das Ehegatten um ihres eigenen Segens und Friedens willen im Bekenntnis des christlichen Glaubens einig sein sollen, halten aber nach dem ausdrücklichen Wort des Apostels Paulus 1. Kor. 7,14 dafür, dass auch solche Ehen, welche gemischt heißen, weil der eine Teil unserer Gemeinschaft, der andere einer anderen christlichen Konfession angehört, gesegnet sein können, weshalb wir uns nicht mehr für ermächtigt halten, die kirchlichen Strafen, welchen bisher die gemischten Ehen verfallen waren, aufrecht zu erhalten. Wir halten fest daran, dass es nur einen Grund zur Scheidung der Ehe geben kann, wie der derselbe ausgesprochen ist in Matthäus 5, 32; Matthäus 19, 6-9.


§ 9.


Wir halten fest daran, dass nach 1. Kor. 5,1; Kor, 11,27-29; Matth.18,15-19 und erhalten ist, welche bis zur Ausschließung vom heiligen Abendmahl sich erstreckt bei solchen Gliedern welche öffentlich durch ihren gottlosen Wandel Anstoß und Ärgernis erregen, dass aber die Gemeinde die reuigen Glieder durch die Prediger und Vorsteher jederzeit zum heiligen Abendmahl wieder zulassen bereit sich zu zeigen hat.


§ 10.


Auf Grund dieser ausgesprochenen Bestimmungen halten wir den Weg der Verständigung und Einigung unter allen Gemeinden der Mennoniten, wo sie wohnen und welche Sprache sie sprechen, angebahnt, und reichen uns allesamt die Hand der brüderlichen Liebe.

Das einzig regierende Oberhaupt unserer Gemeinschaft, Jesus Christus unseren Heiland, walte mit seinem Geiste unter uns, unterweise und erbaue uns nach seinem heiligen Vorbilde, dass wir seine treuen Jünger und Nachfolger seien, und Erben des ewigen Lebens werden nach seiner großen Gnade und Barmherzigkeit. Amen.



Aus der Nassauer Gemeinde:


Joseph Unzicker, Hof Henriettenthal bei Idstein, Ältester

Christian Stähly, Hof Offenthal, Prediger

Jakob Unzicker, Hof Offenthal, Gemeindeglied

Jakob Stähly, dermalen zu Erlenhof, Gemeindeglied


Aus der Bayerischen Pfalz:


Jakob Maurer, von Obermehligen, Prediger

Daniel Schönbeck, vom Ingweilerhof, Prediger

Johannes Risser, von Sembach, Prediger


Aus der Zweibrücker Gemeinde:


Joseph Hauter, von der Kirschbachermühle, Gemeindeglied

Nikolaus Esch, vom Dorsterhof, Gemeindeglied


Aus der Stadtgemeinde Neuwied:


Carl Harder, von Neuwied, Prediger

Otto Friedenreich, von Neuwied, Vorsteher

Theodor Friedenreich, von Neuwied, Vorsteher


Aus der Landgemeinde Neuwied:


Wilhelm Heinemann, von Kleeburg, Ältester

Daniel Unzicker, von Bassenheim, Prediger


Aus der Gemeinde Oberhessen:


Jakob Güngerich, von Etzgeroth bei Ahlsfeld, Ältester

Christian Unzicker, von der Biegemühle bei Ahlsfeld, Ältester

Peter Schlabach, von Wetzlar, Prediger


Informationen entnommen aus dem Buch: "Mein Reich ist nicht von dieser Welt. 300 Jahre Amische - 1693 - 1993" von Horst Gerlach

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