Mennoniten gewinnen Gerichtsprozess wegen Schulpflicht
- Klaus Klaassen
- 19. März
- 2 Min. Lesezeit

Eine Gruppe von sehr konservativen Mennoniten in Uruguay, die ihre Kinder nicht in die staatliche Schule schicken, haben ihre Klage gegen den Staat gewonnen.
Das uruguayische Gericht entschied, dass das Recht Minderjähriger auf Bildung nicht dadurch verletzt werde, dass der Unterricht Zuhause oder an einer privaten Schule stattfindet. Auch der Bezug des Lehrmaterial aus dem Ausland stellt aus Sicht des Gerichtes kein Problem dar.
Im Jahr 1948 kamen die ersten Mennoniten nach Uruguay. Im Laufe der Zeit entstanden drei mennonitische Kolonien. In diesen Kolonien gründete man sehr schnell eigene Schulen. In diesen Schulen wurden die Kinder aus der Kolonie unterrichtet und konnten anschließend nach einer Eignungsprüfung an der staatlichen Schule weiter lernen. Die mennonitischen Schulen haben einen ähnlichen Status wie Privatschulen.
Vor einigen Jahren siedelten sich in Florida eine weitere Gruppe von konservativen Mennoniten an. Da sie ihren Unterricht selbst gestalteten wurden sie von der öffentlichen Bildungsbehörde angezeigt, weil sie ihre Kinder nicht zur staatlichen Schule schickten.

Die Kinder dieser mennonitischen Gemeinde besuchen privaten Unterricht. Sie bieten Kurse in Spanisch und Englisch an und werden von Lehrern aus der eigenen Siedlung unterrichtet. Teilweise reisen Lehrer für den Unterricht aus den Vereinigten Staaten an, woher auch das Lehrmaterial stammt. Die Schüler haben schreiben regelmäßige Tests und erhalten ergänzend Fernunterricht.
Die Nationale Behörde für öffentliche Bildung (ANEP) war jedoch der Ansicht, dass das Recht dieser jungen Menschen auf Bildung verletzt wurde und beschloss, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Mennoniten in Florida.
Nach der Analyse des Falles, in die auch Berichte von Behörden und Menschenrechtsaktivisten einflossen, kam das Gericht zu dem Schluss, dass in diesem Fall „das Recht auf Bildung nicht verletzt“ worden sei, heißt es in der von El País überlieferten Urteilsbegründung. Die Kinder und Jugendlichen, die Teil dieser Gemeinschaft sind oder diese besuchen, erhalten „virtuellen Unterricht von Lehrern einer ausländischen Schule und besuchen gleichzeitig eine Schule in der Gemeinschaft; das heißt, sie erhalten eine Ausbildung“, erklärte Richterin Noelia Gutiérrez.
In seinem Urteil zitiert das Gericht auch einen Bericht des Instituts für Kinder und Jugendliche, in dem es heißt, Bildung sei „inhärent in ihrem Glaubenssystem und ihrer Religion“. Und dann erläutert er das Prinzip der Schulpflicht in Uruguay: „Es bezieht sich nicht auf die Einschulung der Kinder in uruguayische Schulen, sondern vielmehr darauf, dass sie eine frühkindliche, Grundschul- und weiterführende Schulbildung erhalten.“
ANEP hatte versucht, Eltern davon zu überzeugen, ihre Kinder in uruguayischen Schulen anzumelden – es hatte ihnen vier Möglichkeiten angeboten –, aber die Eltern lehnten ab. Die Kinder sind an der Face Primary Army School in den Vereinigten Staaten angemeldet.

Auch die Verteidigung argumentierte, das Vorgehen der Eltern sei „gesetzeskonform“ gewesen. Die Kinder erhalten Unterricht in Naturwissenschaften, Musik, Geschichte, Mathematik, Sprachen, Unternehmertum, Mechanik, Tischlerei und Kochen. Darüber hinaus werden „pädagogische Ausflüge“ angeboten und es steht ein Bereich mit einem „Fußballplatz“ zur Verfügung.
Die Eltern sind der Meinung, dass die Ausbildung ihrer Kinder „auf sehr hohem Niveau“ sei. Deshalb lehnten sie die Vorschläge der uruguayischen öffentlichen Bildungsbehörden ab. Sie bestehen darauf, ihre Kinder ausschließlich von mennonitischen Fachkräften unterrichten zu lassen. „Es gibt ständige Unterstützung für jedes der Kinder, die einen akademischen Prozess durchlaufen, der meiner Meinung nach an Perfektion grenzt“, sagte Torres im Juli 2024 gegenüber El País, nachdem ANEP die Klage eingereicht hatte.
Artikel aus "infobae.com" übersetzt und angepasst
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