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Mennonitische Gruppe soll wegen Schulpflicht verklagt werden

Aktualisiert: 15. Juli



Uruguay

Die nationale Verwaltung für öffentliche Bildung (ANEP) angeführt von der Präsidentin Virginia Cáceres Batalla erwägt die Einleitung „gerichtlicher Schritte“ gegen Eltern einer im Departement Florida ansässigen mennonitischen Religionsgemeinschaft, nachdem im Jahr 2023 festgestellt wurde, dass 11 Kinder dieser Gruppe „keine öffentlichen Schulen besuchen“. Die Behörden haben aber in dieser Angelegenheit den Sachverhalt noch nicht abschließend geklärt und sich auch noch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können. Der Grund dafür sind unterschiedliche Positionen in der Entscheidungsebene der Behörde.



Der Fall wurde vor mehr als einem Jahr registriert, aber die Behandlung verzögerte sich jedoch bis zu diesem Datum. Anfang des letzten Jahres wurden die Bildungsbehörden auf eine mennonitische Gemeinschaft im Departement Florida aufmerksam, die sich dort vor sieben Jahre niedergelassen hatte. Die Einwanderer stammen aus den Vereinigten Staaten und gehören wohl zu den konservativen Mennoniten.


Es fanden mehrere Treffen auf verschiedenen Ebenen mit den Mitgliedern dieser mennonitischen Gruppe statt. Hier wurden die mennonitischen Eltern darüber informiert, was in der uruguayische Verfassung und in dem Bildungsgesetz über die Rechte und Pflichten der Schüler und Eltern festgelegt ist.


Die mennonitischen Eltern berufen sich dagegen auf die freie Religionsausübung die auch in der uruguayischen Verfassung garantiert ist. Daraus leiten sie das Recht ab auch den Schulauftrag selbst organisieren zu dürfen. So werden die Kinder in der Siedlung von Lehrern aus der Gemeinschaft unterrichtet. Das Unterrichtsmaterial kommt aus den Vereinigten Staaten. Es handelt sich hier um Material einer Fernschule.


Die Präsidentin der nationalen Verwaltung für öffentliche Bildung Virginia Cáceres Batalla, die gleichzeitig auch Anwältin ist vertritt die Meinung, dass die Schulpflicht über das Recht der freien Religionsausübung steht. Daher sieht sie hier Handlungsbedarf dahingehend, dass die Situation gerichtlich geklärt werden muss und die mennonitische Gruppe dazu gezwungen werden soll ihre Kinder auf öffentliche Schulen zu schicken.


Unterstützung bekommt die mennonitische Gruppe von dem Anwalt Juan Gabito der gegenüber der lokalen Presse mitteilte, dass er aus formalen und inhaltlichen Gründen „gegen“ eine rechtliche Handhabe sei. Der Anwalt stellte außerdem klar, dass „aus verfahrenstechnischer Sicht keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden können, ohne der Gegenpartei zuvor die Möglichkeit zu geben ihren Standpunkt darzulegen.


Weiterhin führte der Anwalt aus, „dass sich die Kinder nicht in einer Situation der Vernachlässigung befinden. Die Kinder werden von ihren Eltern angemessen unterstützt und erzogen.“


Für den Anwalt bedeutet das, dass die Eltern durch das Recht geschützt sind, die Institutionen und Lehrer zu wählen, die sie wollen, und durch die Religionsfreiheit, in Bezug auf die sie behaupten, eine solche konfessionelle Bildung zu haben. „Ich bin nicht der Meinung, dass es so aussieht, als hätten die Eltern es ignoriert und ihren Kindern das Recht auf Bildung vorenthalten. Sie geben es ihnen auf ihre eigene Weise und nutzen dabei die verfassungsmäßige Freiheit“, sagte Gabito.


Laut Aussagen gegenüber der lokalen Presse wird diese Angelegenheit wahrscheinlich in der nächsten Sitzung der Behörde behandelt werden. Der Standpunkt von Cáceres besteht darin, durch die Grundinspektion und einen Anwalt einen „letzten Annäherungsversuch“ mit den betroffenen Familien zu unternehmen, damit diese ihnen einen „Vorgeschmack“ auf die mögliche Verurteilung geben und versuchen können, sie in die Schule einzuschreiben.


Informationen aus der Zeitung "https://www.elpais.com.uy/" Übersetzt und angepasst.

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